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Straßenland- und Übertragungsverträge

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Beschreibung

Für den Neubau von Straßen muss die Stadt Langenfeld regelmäßig Grundstücksflächen erwerben. Grundlage hierfür sind im Regelfall die Festsetzungen in Bebauungsplänen, die genau beschreiben, welche Flächen als öffentliche Verkehrsflächen erworben werden müssen.

Die Stadt Langenfeld unterbreitet den betroffenen Grundstückseigentümerinnnen und Grundstückseigentümern Kaufangebote. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Langenfeld die als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzten Grundstücksflächen erwerben muss, da ein rechtskräftiger Bebauungsplan den Charakter einer Satzung hat und damit Bestandteil des Ortsrechts ist.

Sämtliche im Zusammenhang mit dem Erwerb der Flächen anfallenden Kaufnebenkosten, die Grunderwerbsteuer und ggfs. die Vermessungskosten trägt dabei die Stadt.

Kommt ein Erwerb auf dem Verhandlungswege nicht zustande, stehen weitere gesetzlich vorgegebene Möglichkeiten zur Verfügung, die bis zu einem Enteignungsverfahren reichen.



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Der Bürgermeister
Postfach 15 65
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Telefon: 02173/794-0
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E-Mail: dil@langenfeld.de
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