Pacht- und Gestattungsverträge
Allgemeine Informationen
- Anträge können in schriftlicher oder mündlicher Form gestellt werden.
- Die Lage des Grundstücks ist anzugeben, möglichst in Form eines Lageplanes.
- Die Art der Nutzung (Gartenland, Aufstellung von Werbetafeln oder ähnliches) und die Größe des Grundstückes sind anzugeben.
Notwendige Unterlagen:
Besondere Unterlagen sind nicht notwendig. Es ist jedoch wünschenswert, dass die unter "Allgemeine Informationen" genannten Unterlagen schriftlich eingereicht werden. Die Anschrift und Telefonnummer, wenn vorhanden auch Faxnummer oder E-Mail, sind anzugeben.
Gebühren:
Bei Pachtverträgen betreffend landwirtschaftliche Flächen wird ein Pachtzins erhoben, der sich überwiegend nach den Angaben der Landwirtschaftskammer Rheinland richtet.
Für Verträge betreffend Kleingartenflächen, soweit Neuabschlüsse aufgrund knapper Kleingartenflächen der Stadt möglich sind, gilt grundsätzlich eine Pachtentschädigung von 0,20 €/qm/Jahr.