Grundstücksvereinigungen
Die Grundstücksvereinigung ist die Eintragung mehrerer Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch (§ 890 Abs. 1 BGB).
Die Durchführung einer Vereinigung ist nach § 69 Abs. 1 Ziffer 4 KostO bei den Grundbuchämtern kostenfrei, wenn die Katasterbehörde bescheinigt, dass die Grundstücke örtlich und wirtschaftlich ein einheitliches Grundstück darstellen. Die Grundstücke werden durch die Grundstücksvereinigung rechtlich zusammengefasst.