Erbbaurechtsverträge
Die Stadt Langenfeld hat in den 1950er Jahren zahlreiche Erbbaurechte ausgegeben, in erster Linie, um die nach dem Krieg herrschende Wohnungsnot zu lindern, aber auch, um breiteren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zu eröffnen, Gebäudeeigentum zu schaffen, ohne dafür ein Grundstück erwerben zu müssen.
Als Gegenleistung für die Bereitstellung des Grundstücks zahlt der Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbauzins an die Stadt Langenfeld als Eigentümerin des Grundstücks uund Ausgeberin des Erbbaurechts.
Der Erbbauzins wird in der Regel alle 5 Jahre neu berechnet und bei Vorliegen bestimmter, vorher vertraglich festgelegter Kriterien angepasst.
Die Stadt Langenfeld veräußert die Erbbaurechtsgrundstücke an die Erbbauberechtigten, sofern bei diesen der Wunsch nach einem Erwerb besteht. In Anbetracht der derzeit günstigen Zinsen auf dem freien Kapitalmarkt rechnet sich in vielen Fällen ein Erwerb des Grundstücks.
Die Kaufpreise sind dabei in der Regel günstiger als die marktüblichen Grundstückspreise. Ein entsprechendes Angebot kann auf Wunsch erstellt werden.